Erstellung betrieblicher Dokumente
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom August 1996 hat der Arbeitgeber umfangreiche Beurteilungspflichten in Bezug auf Gesundheitsgefährdungen, die an den Arbeitsplätzen seiner Beschäftigten auftreten können, zu erfüllen.
Danach muss der Arbeitgeber nicht nur die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung aller die Arbeit berührenden Umstände treffen, sondern auch die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen und erforderlichenfalls diese sich ändernden Gegebenheiten anpassen. Eine wesentliche Voraussetzung für den Arbeitgeber, seinen Pflichten nachzukommen, ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Bei uns liegen die Hauptleistungen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in einer Hand. Als besondere Leistungen können auch die Erstellung von Dienst- und Betriebsanweisungen, Explosionsschutzdokumenten sowie von AwSV-Kataster/-Anlagendokumentation oder die Schulung von Mitarbeitern angeboten werden.
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