Betriebliche Dokumente

Erstellung betrieblicher Dokumente

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom August 1996 hat der Arbeitgeber umfangreiche Beurteilungspflichten in Bezug auf Gesundheitsgefährdungen, die an den Arbeitsplätzen seiner Beschäftigten auftreten können, zu erfüllen.

Danach muss der Arbeitgeber nicht nur die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung aller die Arbeit berührenden Umstände treffen, sondern auch die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen und erforderlichenfalls diese sich ändernden Gegebenheiten anpassen. Eine wesentliche Voraussetzung für den Arbeitgeber, seinen Pflichten nachzukommen, ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.

Bei uns liegen die Hauptleistungen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in einer Hand. Als besondere Leistungen können auch die Erstellung von Dienst- und Betriebsanweisungen, Explosionsschutzdokumenten sowie von AwSV-Kataster/-Anlagendokumentation oder die Schulung von Mitarbeitern angeboten werden.

Kontakt

aqua consult Ingenieur GmbH
Mengendamm 16
30177 Hannover

Standort auf Google Maps öffnen

E-Mail

hannover@aqua-consult.de

Telefon

+49 511 9 62 51 -0

Telefax

+49 511 9 62 51 -10

Mo. – Do.

8.00 – 17.00 Uhr

Fr.

8.00 – 13.00 Uhr

aqua consult Ingenieur GmbH
Am Urbicher Kreuz 28
99099 Erfurt

Standort auf Google Maps öffnen

E-Mail

erfurt@aqua-consult.de

Telefon

+49 361 4 20 90 -0

Telefax

+49 361 4 20 90 -10

Mo. – Do.

8.00 – 17.00 Uhr

Fr.

8.00 – 13.00 Uhr

aqua consult Ingenieur GmbH
Ehnkenweg 9
26125 Oldenburg

Standort auf Google Maps öffnen

E-Mail

oldenburg@aqua-consult.de

Telefon

+49 441 21 21 36 30

Telefax

+49 441 21 21 36 31

Mo. – Do.

8.00 – 17.00 Uhr

Fr.

8.00 – 13.00 Uhr

aqua consult Ingenieur GmbH
Schliemannstraße 9
18211 Bargeshagen

Standort auf Google Maps Öffnen

E-Mail

rostock@aqua-consult.de

Telefon

+49 38203 411-0

Telefax

+49 38203 411-20

Mo. – Do.

8:00 – 17.00 Uhr

Fr.

8:00 – 13:00 Uhr